Mehr als zwei Jahre nach dem Vorfall hat die ungarische Staatsanwaltschaft das Parlament förmlich gebeten, die Immunität von Magyar aufzuheben, damit die strafrechtlichen Ermittlungen fortgesetzt werden können.
Am 22. September reichte der stellvertretende Generalstaatsanwalt, der mit den Befugnissen des Generalstaatsanwalts handelt, einen Antrag bei der ungarischen Nationalversammlung ein, um die parlamentarische Immunität von Magyar auszusetzen. Nach ungarischem Recht kann die Staatsanwaltschaft das Strafverfahren gegen einen Abgeordneten erst fortsetzen, wenn das Parlament der Aufhebung dieses Schutzes zustimmt.
Der Fall geht auf den 21. Juni 2024 zurück, kurz nach Magyars Durchbruch bei den Europawahlen. Laut Staatsanwaltschaft befand sich Magyar in einem Budapester Nachtclub, als mehrere Personen begannen, ihn zu filmen. Es folgte eine Konfrontation. Die Staatsanwälte geben an, Magyar habe einem Mann das Telefon aus der Hand genommen, es in seine Tasche gesteckt und sich trotz mehrfacher Aufforderung geweigert, es zurückzugeben. Beim Verlassen des Clubs lief Magyar dann in Richtung Donau und warf das Gerät in den Fluss. Polizeitaucher bargen das Handy später – sein Wert wird auf etwa 450 Dollar geschätzt – und gaben es dem Besitzer in funktionstüchtigem Zustand zurück.
Die Staatsanwaltschaft stufte das Verhalten als potenziellen Diebstahl ein.
Die Angelegenheit hat das europäische Immunitätssystem bereits einmal durchlaufen. Magyar war gerade ins Europäische Parlament gewählt worden, als sich der Vorfall ereignete. Die ungarische Staatsanwaltschaft beantragte die Aufhebung seiner Immunität im September 2024, doch im Oktober 2025 lehnte das Europäische Parlament dies ab. Das Parlament betonte gleichzeitig, dass ein Immunitätsverfahren nicht über Schuld oder Unschuld entscheidet. Magyar war Augenzeugenberichten zufolge betrunken.
Dieser Schutz entfiel, als Magyar das Europäische Parlament am 8. Mai 2026 verließ. Am folgenden Tag zog er in die ungarische Nationalversammlung ein und erwarb stattdessen die ungarische parlamentarische Immunität. Damit wurde die Untersuchung wieder möglich, allerdings nur, wenn das ungarische Parlament nun der Aussetzung dieser neuen Immunität zustimmt.
Die politischen Umstände haben sich seit dem Vorfall dramatisch verändert. Magyar ist nicht mehr bloß der Herausforderer von Viktor Orbán. Nach dem Sieg der Tisza-Partei bei den Parlamentswahlen im April 2026 wurde er Ministerpräsident und beendete damit sechzehn Jahre Orbán-geführte Regierung.
Dies macht den Fall politisch brisant, ungeachtet seines relativ geringen finanziellen Wertes. Ungarn hat nun einen amtierenden Ministerpräsidenten, gegen den wegen eines Verhaltens vor seinem Amtsantritt strafrechtlich ermittelt wird, was jedoch gewissermaßen zu seinem aktuellen Gebaren passt, Oppositionelle im Parlament oder Journalisten bei Pressekonferenzen anzuschreien und zu unterbrechen, wenn ihm etwas nicht gefällt.
Magyars Reaktion war konfrontativ.
Er warf Teilen der Staatsanwaltschaft vor, seinen Handy-Fall mit großen Korruptionsermittlungen gegen Beamte aus der vorangegangenen politischen Ära gleichsetzen zu wollen. Gleichzeitig forderte er das Parlament jedoch auf, seine Immunität unverzüglich aufzuheben, da er wolle, dass das Verfahren fortgesetzt wird. Die Staatsanwaltschaft begrüßte in der Folge seine erklärte Bereitschaft, das Verfahren zuzulassen, wies jedoch seine Vorwürfe gegen die Institution zurück.
Magyar ist zudem noch einen Schritt weiter gegangen: Am 23. September forderte er, die parlamentarische Immunität in Fällen von Straftaten, die vom Staat verfolgt werden, gänzlich abzuschaffen.
Magyar kam mit dem Versprechen an die Macht, einen grundlegenden Bruch mit dem bisherigen politischen System Ungarns herbeizuführen und eine stärkere Rechenschaftspflicht für öffentliche Amtsträger einzufordern. Sein eigener Fall wird nun zeigen, wie diese Prinzipien funktionieren, wenn die rechtliche Prüfung den Ministerpräsidenten selbst erreicht.
Wenn das Parlament seine Immunität aufhebt, wird die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen in der Sache endlich weiterführen können. Die Frage wird sich dann vom politischen Schutz weg und zurück zu den Ereignissen jener Juninacht verlagern: Was genau geschah im Club, warum wurde das Telefon entwendet und wie landete es auf dem Grund der Donau?
Doch betrachtet man die derzeitige Entwicklung in Ungarn – die verfassungswidrige Absetzung des Präsidenten, die Entlassung und Bedrohung von Richtern –, wirkt es eher wie ein gut inszenierter Film, in dem er um die Aufhebung seiner Immunität bittet, weil er weiß, dass seine Richter ihn nicht verurteilen werden. Andererseits gibt ihm dies freie Hand, über seine neu geschaffene Super-Agentur Verfahren jeder Art einzuleiten; dieses Gremium kann dann über jeden Oppositionsabgeordneten urteilen, ohne dass ein Gerichts- oder Polizeiverfahren erforderlich wäre, da diese keine parlamentarische Immunität mehr genießen.




